Notar

In Berlin gilt das Anwaltsnotariat. Das heißt, der Anwaltsnotar übt neben seinem öffentlich-rechtlichen Amt des Notars zugleich einen anderen Beruf, nämlich den des Rechtsanwaltes aus.

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Kontakt

Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!

Durch die Bundesnotarordnung ist der hohe Qualitätsstandard des Notariats gesichert. Zugleich zeichnet sich der Anwaltsnotar gegenüber dem so genannten Nurnotar dadurch aus, dass er selbst vor Gericht stehen darf. Diese Erfahrung hilft, um mit Weitblick verhindern zu können, dass aus einer vertraglichen eine gerichtliche Angelegenheit wird.

Das Notariat beschäftigt sich vorrangig mit dem Immobilien- und Grundstücksrecht. Auch in den weiteren nachfolgend beschriebenen Rechtsgebieten stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Kompetenzen

Unser Notar berät Sie gerne zu folgenden Themen:

Ehe- und Familienrecht

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes unterliegen Eheverträge der Inhaltskontrolle der Gerichte. Unser Ziel gemeinsa…

Erbrecht

Das Thema „Erben oder Vererben“ betrifft irgendwann jeden. Eine Konfrontation mit erbrechtlichen Fragestellungen erfolgt daher fast zwangsläufig. Das deutsche E…

Gesellschaftsrecht

„Wir sind zur Zusammenarbeit geboren“ schrieb schon Marc Aurel. Auch heute suchen Mandanten stets nach Wegen der Zusammenarbeit und kommen daher zwangsläufig mi…

Immobilienrecht

Bei Immobiliengeschäften handelt sich typischerweise um Vorgänge von besonderer Bedeutung im Leben des Einzelnen, bei denen Schutz vor Übereilung, die korrekte …

Notare

Unsere Notare stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Fabian Tietz

Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht