Die Europäische Union will Hinweisgebern (Whistleblower), ein höheres Maß an Schutz zusichern. Dieser Schutz umfasst die Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, die öffentliche Gesundheit sowie den Verbraucher- und Datenschutz.
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2020 einige Anpassungen des Geldwäschegesetzes vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist der Notar zu einigen Nachforschungen im Vorfeld der Beurkundung verpflichtet. Die maßgeblichen Änderungen finden Sie nachfolgend dargestellt.
Der neue, von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung veröffentlichte Flyer zum Vertrauensanwalt soll potenziellen Hinweisgebern die Kontaktaufnahme erleichtern . Der Flyer liegt seit Kurzem in den Berliner Behörden aus und kann hier auch runtergeladen werden.
Im Rahmen seiner halbjährigen Berichtspflicht als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung veröffentlicht Rechtsanwalt Fabian Tietz seinen Tätigkeitsberichts für den Zeitraum 01.08.2018 bis 31.01.2019 im Rahmen einer Pressekonferenz am 25.04.2019. Den insgesamt 3. Tätigkeitsbericht des Vertrauensanwaltes für die Berliner Verwaltung können Sie hier nachlesen: Tätigkeitsbericht Vertrauensanwalt 01.08.2018 bis 31.01.2019
Im Rahmen seiner halbjährigen Berichtspflicht als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung veröffentlicht Rechtsanwalt Fabian Tietz seinen Tätigkeitsberichts für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.07.2018. Den Tätigkeitsbericht des Vertrauensanwaltes für die Berliner Verwaltung können Sie hier downloaden: Tätigkeitsbericht Vertrauensanwalt 01.02.2018 bis 31.07.2018
Im Rahmen seiner halbjährigen Berichtspflicht als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung veröffentlicht Rechtsanwalt Fabian Tietz seinen Tätigkeitsberichts für den Zeitraum 01.02.2018 bis 31.07.2018. Den Tätigkeitsbericht des Vertrauensanwaltes für die Berliner Verwaltung können Sie hier downloaden: Tätigkeitsbericht Vertrauensanwalt 01.02.2018 bis 31.07.2018
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