
Da kommt etwas auf Unternehmen und Kommunen in Deutschland zu: Die EU-Richtlinie 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, kurz EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel der Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung …
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