Ehe- und Familienrecht

Für eine qualitativ hochwertige Beurkundung familienrechtlicher Verträge ist neben fachlicher Kompetenz auch eine gleichberechtigte Beratung des Notars gegenüber beiden Ehegatten elementar. Wir stehen auf der Seite beider Ehegatten und finden so eine ausgewogene und von beiden Parteien gewollte Lösung.

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Kontakt

Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes unterliegen Eheverträge der Inhaltskontrolle der Gerichte. Unser Ziel gemeinsam mit Ihnen muss es bei der Beurkundung daher sein, eine ausgewogene und von beiden Seiten akzeptierte Lösung zu schaffen.

Wir helfen unseren Mandanten mittels einer kompetenten und ausführlichen Beratung. Dies gilt auch für sämtliche im Zusammenhang mit Patchwork-Familien auftretenden rechtlichen Fragestellungen. Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Ehe, während der Ehe als auch bei der Trennung (so genannte Ehescheidungsfolgevereinbarung) geschlossen werden. Neben der fachlichen Expertise gewährleisten wir einen sensiblen Umgang bei emotional besetzten Themen, wie etwa bei Fragen des Zugewinnausgleichs, der Versorgungsausgleichs sowie Unterhalts- und Umgangsfragen. Zwar verbietet sich eine einseitige Beratung eines Ehegatten, wir arbeiten jedoch gerne mit den Anwälten des jeweiligen Vertrauens zusammen.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt eine hoheitliche Tätigkeit aus. Er ist allen Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, ausgewogenen Lösung verpflichtet. Wir halten im Ehe- und Familienrecht stets die passende notarielle Lösung für Sie bereit.

Unsere Tätigkeit

In familienrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen u.a. mit folgenden Leistungen weiter:

Allgemeine Beratung zu familienrechtlichen Fragestellungen unter Beachtung von erbrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen

  • Beratung der Vertragsparteien in Bezug auf Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft)
  • Modifizierung des Zugewinns
  • Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich
  • Abstimmung von Vertragsentwürfen sowie Beurkundung

  • Beratung von Familien in einer Trennungssituation als Grundlage einer einvernehmlichen Scheidung in Bezug auf Kindesunterhalt, Sorgerecht, die Verteilung von Hausrat und Vermögen, Zugewinnausgleichsansprüche sowie Unterhalt und Versorgungsausgleich
  • Abstimmung von Vertragsentwürfen sowie Beurkundung

Ihr Ansprechpartner

In ehe- und familienrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Fabian Tietz

Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zum Ehe- und Familienrecht. Alle Meldungen finden Sie hier.

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Wir freuen uns über Verstärkung

Wir freuen uns mitteilen zu dürfen, dass Herr Rechtsanwalt und Notar Volker H. Schulz sich zum Juli 2023 unserer Kanzlei angeschlossen hat.