Erbrecht

Für eine qualitativ hochwertige Beurkundung erbrechtlicher Verträge ist neben fachlicher Kompetenz auch menschliches Fingerspitzengefühl wichtig. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Wünsche rechtssicher um.

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Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!

Das Thema „Erben oder Vererben“ betrifft irgendwann jeden. Eine Konfrontation mit erbrechtlichen Fragestellungen erfolgt daher fast zwangsläufig. Das deutsche Erbrecht ist eins der kompliziertesten Rechtsgebiete und aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen einem steten Wandel unterworfen. Zudem müssen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten beachtet, Familienrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.

Wir helfen unseren Mandanten mittels einer kompetenten und ausführlichen Beratung. Neben der fachlichen Expertise gewährleisten wir einen sensiblen Umgang bei emotional besetzten Themen, wie etwa bei Fragen einer Nachfolgeregelung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowie dem Pflichtteilsrecht.

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt eine hoheitliche Tätigkeit aus. Er ist allen Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, ausgewogenen Lösung verpflichtet. Wir halten im Erbrecht stets die passende notarielle Lösung für Sie bereit.

Unsere Tätigkeit

In erbrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen u.a. mit folgenden Leistungen weiter:

Allgemeine Beratung zu erbrechtlichen Fragestellungen unter Beachtung von familienrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Komponenten

Ermittlung des letzten Willens, Beratung des Erblassers und Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs für Ihr Testament sowie Beurkundung

Beratung der Vertragsparteien, Errichtung und Abstimmung von Vertragsentwürfen sowie Beurkundung

  • Beratung von Familien zum Thema der vorweggenommenen Erbfolge
  • Sukzessiver Übergang beim Generationenwechsel
  • Einbringung in Familiengesellschaft
  • Absicherung des Übertragenden (Rücktritts-, Nießbrauchsvorbehalt, Rentenlösung)

  • Testamentsauslegung oder Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge
  • Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs zur Erlangung eines Erbscheines oder eines europäischen Nachlasszeugnisses

  • Beratung der Erben
  • Umsetzung von Teilungsanordnungen
  • Auflösung von Erbengemeinschaften
  • Vermächtniserfüllung
  • Pflichtteilsverzicht- und Auseinandersetzung

  • Beratung und Ermittlung des tatsächlichen Willes zum Thema „Selbstbestimmung“
  • Beratung des Vollmachtgebers sowie Angehöriger
  • Erstellung eines rechtssicheren Entwurfs sowie Beurkundung zur Durchsetzung des eigenen Willens im Falle von Krankheit und Gebrechlichkeit

Ihr Ansprechpartner

In erbrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Fabian Tietz

Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zum Erbrecht. Alle Meldungen finden Sie hier.

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Eine rechtzeitige Meldung zum Transparenzregister schützt vor Bußgeldern.

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