Vertrauensanwalt

"Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat." (Matthias Claudius)

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Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!

Fabian Tietz ist Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung.

Auf Vorschlag des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herrn Dr. Dirk Behrendt, hat der Berliner Senat in seiner Sitzung vom 11.07.2017 der Neubesetzung des Amts des Vertrauensanwaltes zur Korruptionsbekämpfung in Berlin zugestimmt.

Rechtsanwalt Fabian Tietz steht damit fortan Hinweisgebern beratend zur Seite. Er nimmt Hinweise für Fehlverhalten in der öffentlichen Verwaltung entgegen, bei denen es um Korruptionsstraftaten oder Taten zulasten der finanziellen Interessen des Landes Berlins geht.

Vertrauen

Jedem Hinweisgeber kann – sofern gewünscht – Vertraulichkeit zugesichert werden. Eine Verpflichtung des Vertrauensanwaltes, die Identität des Hinweisgebers preiszugeben, besteht ausdrücklich nicht. Ausnahmsweise besteht eine solche Verpflichtung nur dann, wenn der Hinweisgeber vorsätzlich falsch über wesentliche Tatsachen Hinweise gegeben hat. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Fabian Tietz aufgrund seiner Berufspflicht als Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Korruptionsbekämpfung und -prävention in Berlin basiert auf dem so genannten 4-Säulen-Modell. Die vierte Säule ist dabei der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung. Der Vertrauensanwalt soll danach

  • beratend zum Schutz der Hinweisgeber tätig werden (z. B. Hinweis auf mögliche Anonymität, aber auch auf die Folgen, wenn keine Anonymität gewünscht wird);
  • prüfen, ob es sich um eine Falschaussage handeln könnte und
  • am Whistleblower-Schutz des Landes Berlin mitwirken.

Rechtsanwalt Fabian Tietz nimmt Hinweise entgegen und bietet Hinweisgebern die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch. Ein solches ist in jedem Fall sinnvoll, um die Ernsthaftigkeit des Hinweises prüfen zu können. Eigene Ermittlungen führt Fabian Tietz nicht durch. Hinweise, die tatsächliche Anhaltspunkte für eine Korruptionsstraftat oder Taten zulasten der finanziellen Interessen des Landes Berlins aufweisen, werden von Herrn Rechtsanwalt Fabian Tietz an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Sie erreichen Fabian Tietz als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung zu den Kanzleiöffnungszeiten per Telefon. Darüber hinaus stehen Ihnen die zentralen Emailadressen für Hinweisgeber

vertrauensanwalt@senjustva.berlin.de

zur Verfügung.

Postsendungen adressieren Sie bitte mit dem Zusatz „Persönlich, vertraulich, verschlossen“ an folgende Adresse:

LANGER & TIETZ
Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notariat
z.Hd. Rechtsanwalt Fabian Tietz (Vertrauensanwalt)
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin

Ihr Vertrauensanwalt

Fabian Tietz

Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zur Tätigkeit als Vertrauensanwalt. Alle Meldungen finden Sie hier.

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Tätigkeitsbericht als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung vom 01.08.2018 bis 31.01.2019

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Tätigkeitsbericht als Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung 01.02.2018 bis 31.07.2018

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Im Rahmen einer Pressekonferenz am 16.03.2018 um 10.30 Uhr im Roten Rathaus hat Rechtsanwalt Fabian Tietz seinen Tätigkeitsberichts des Vert…