Vorsorgevollmachten und Erben - ein Konfliktfeld

In einem praxisrelevanten Artikel für AnwaltZertifikatOnline Erbrecht von juris und DeutscheAnwaltAkademie (AnwZert ErbR 11/2022) beschäftigt sich Rechtsanwältin Meike Franzkowiak mit dem Konfliktfeld der Vorsorgevollmacht.

In der gegenwärtigen Zeit, in der die Menschen immer älter werden und familiäre Bindungen fehlen, werden immer häufiger (fremde) Dritte bevollmächtigt, die Rechtgeschäfte zu besorgen. Bei einem Missbrauch verursachen diese Vollmachten einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden.

Die Praxis zeigt, dass nicht selten Erben feststellen, dass unbekannte Kontobewegungen und/oder sonstige Vermögensverschiebungen zu Lasten des Nachlasses durch den Bevollmächtigten vorgenommen wurden. Um festzustellen, ob die Kontoabbuchungen und Vermögungsverschiebungen im Auftrag des Verstorbenen erfolgt sind, stehen dem Erben rechtliche Kontroll- und Rückforderungsmöglichkeiten zur Verfügung. Für den Erben ist der Rechenschaftsanspruch der wichtigste Anspruch, mit dem Rückforderungsansprüche gegen den Bevollmächtigten vorbereiten werden können. Der Anspruch umfasst eine übersichtliche, in sich verständliche Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben. Der Anspruch ist erfüllt, wenn der Bevollmächtigte eine Ein- und Ausgabenaufstellung vorlegt. Diese Auflistung muss nicht nur den Zustand zum Todestag, sondern auch die Entwicklung zum Todestag aufzeigen. Die Angaben müssen so detailliert und verständlich sein, dass der Erbe ohne fremde Hilfe in der Lage ist, seine Ansprüche nach Grund und Höhe zu überprüfen. Sollte sich nach der Auskunft Missverhältnisse aufzeigen, ist Herausgabe, Rückerstattung und/oder Schadensersatz zu fordern.

Besondere Auswirkung für die Praxis im Rahmen der Erbschaftssteuer und Rechtsanwaltskosten

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug zu bringen sind, weil diese Kosten unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Die Kosten sind jedoch nur dann in Abzug zu bringen sind, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen angefallen sind. Je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem Prozessbeginn ist, desto höher sind Anforderungen, darzulegen und zu beweisen, dass berechtigte Gründe für die Verzögerung vorgelegen haben, weshalb mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts, nicht zu lange gewartet werden soll.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne dabei kurzfristig die Auskunft von dem Bevollmächtigten zu fordern und Rückforderungsansprüche durchzusetzen.