Erbrecht
Für eine erfolgreiche Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist fachliche Kompetenz und Fingerspitzengefühl unerlässlich. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise zur Durchsetzung Ihrer Rechte.
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Sie haben geerbt, sind enterbt worden oder möchten Ihren Nachlass rechtzeitig und vorausschauend regeln?
Als Fachanwältin für Erbrecht berät und vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Meike Franzkowiak bei allen wichtigen Fragen des Erbrechts – außergerichtlich ebenso wie in gerichtlichen Verfahren. Dazu gehören insbesondere die Auslegung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dort, wo Erbrecht, Familie und Vermögen ineinandergreifen. Dies betrifft etwa Nachlässe mit Immobilien, größeren Vermögenswerten oder Unternehmensbeteiligungen sowie komplexe familiäre Konstellationen.
Nachlass rechtzeitig und vorausschauend gestalten.
Wer seinen Nachlass zu Lebzeiten regeln möchte, sollte nicht nur die Frage betrachten, wer später Erbe werden soll. Auch lebzeitige Übertragungen, Immobilienvermögen, Unternehmensbeteiligungen, Eheverträge und die Absicherung des Ehepartners oder der Familie können für eine sinnvolle Nachfolgeplanung von Bedeutung sein.
Für die rechtliche Gestaltung und notarielle Umsetzung können Sie bei Langer & Tietz auf die notarielle Beratung durch Rechtsanwalt und Notar Fabian Tietzzurückgreifen.
Erbrechtliche Fragen sind häufig mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen verbunden. Wir legen Wert auf eine persönliche, klare und zielorientierte Beratung, die sich an Ihrer konkreten familiären und wirtschaftlichen Situation orientiert.
Bei komplexeren Vermögens- und Nachfolgefragen arbeiten wir bei Bedarf eng mit weiteren Beratern, insbesondere Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, zusammen.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich tragfähige und zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Vorstellungen passende Lösung zu entwickeln – sei es bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge oder bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Erbfall.
Unsere Tätigkeit
In erbrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen mit folgenden Leistungen weiter:
Beratung zu allen erbrechtlichen Fragestellungen unter Beachtung von familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten.
Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Beratung und Vertretung der Vertragsparteien im Rahmen der Erbauseinandersetzung, Errichtung und Abstimmung von Vertragsentwürfen
Beratung und Vertretung des Vermächtnisnehmers bei der Durchsetzung seines Anspruchs
Ermittlung des letzten Willens, Beratung des Erben bei Beantragung eines Erbscheins, Rechtliche Prüfung Ihres Testaments
Sofern gewünscht werden wir auch als Testamentsvollstrecker für Sie tätig.
Ansprechpartner
In familien- und erbrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
Meike Franzkowiak
Lawyer, certified specialist in inheritance law, family law and traffi…
Fabian Tietz
Notary, Lawyer and Certified Specialist in commercial and corporate la…
Volker H. Schulz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Notar a.D.