Gesetzeslücke: Schenkungsteuer sparen mittels der KGaA
Da das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht grundsätzlich keine - bzw. zu geringe - Steuerfreibeträge für privates Immobilien- und Wertpapiervermögen vorsieht, sind steueroptimierende Gestaltungen nach wie vor gefragt. In der Vergangenheit wurden vermehrt Steuergestaltungsmodelle diskutiert, die die Gründung einer Gesellschaft in der Rechtsform der KGaA zur steuerbegünstigten Vermögensübertragung vorsahen.