Verkehrsrecht

Für eine erfolgreiche Vertretung verkehrsrechtlicher Mandate ist fachliche Kompetenz und ein besonderer Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie Prozessgeschick unerlässlich.

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Das Verkehrsrecht betrifft jedermann, ob PKW-Fahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Ein Unfall im Straßenverkehr passiert plötzlich und unerwartet. Aus heiterem Himmel ist das benötigte Fortbewegungsmittel beschädigt und im schlimmsten Fall der Körper verletzt. In diesen Situationen erwarten Rechtsuchende von uns die Übernahme der Kommunikation mit Versicherern, Polizei, Fachwerkstätten, Sachverständigen, Mietwagenunternehmen und Ärzten.

Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass die sofortige Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht Zeit einspart und eine ordnungsgemäße Regulierung des Unfallgeschehens möglich macht. Nicht selten versperrt sich die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung eindeutige Schadenspositionen vollständig zu bezahlen oder verzögert gegenüber Laien unnötig die Regulierung des Unfallgeschehens. Damit sich die Folgen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls nicht zu Ihrem Schaden entwickelt, unterstützen wir Sie.

Ein missglückter PKW-Kauf muss nicht dauerhaft Ihr Problem sein. Das Gewährleistungsrecht ermöglicht Entschädigungen und Ansprüche auf Rückabwicklung. Wir verfügen über fachliche Expertise und langjährige Erfahrung. Wir kommunizieren direkt und unkompliziert. Wir kennen die Seite der Versicherer. Wir setzen uns für Sie ein.

Unsere Tätigkeit

In verkehrsrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen u.a. mit folgenden Leistungen weiter:

Vertretung in allen Verkehrsunfällen, ob PKW, Fahrrad oder Fußgänger

Vertretung bei Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag

Ansprechpartner

In jagd- und verkehrsrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Meike Franzkowiak

Lawyer, certified specialist in inheritance law, family law and traffi…

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zum Verkehrsrecht. Alle Meldungen finden Sie hier.

Tesla-Widerruf

Tesla-Kaufverträge können bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Fahrzeug-Übergabe widerrufen werden.