Änderung des Geldwäschegesetzes zum 01.01.2020
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2020 einige Anpassungen des Geldwäschegesetzes vorgenommen. Vor diesem Hintergrund ist der Notar zu einigen Nachforschungen im Vorfeld der Beurkundung verpflichtet. Die maßgeblichen Änderungen finden Sie nachfolgend dargestellt.