Familienrecht

Für eine erfolgreiche Vertretung familienrechtlicher Mandate ist neben fachlicher Kompetenz vor allem eine auf die individuelle Situation des Mandanten abgestimmte engagierte Vertretung unerlässlich.

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Das Familienrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das mit einer Vielzahl von Gesetzen den Schutz von Ehegatten, Kindern, Eltern und Lebenspartnern vorsieht.

Wenn die Ehe scheitert, kommen Rechtssuchende naturgemäß in krisenhaften Situationen zu uns in die Kanzlei. Wir wollen es Ihnen so leicht wie möglich machen, sich uns gegenüber zu öffnen. Die Beratung unserer Kanzlei umfasst die rechtlichen Fragen von der Trennung bis zur Ehescheidung.

Die gesetzliche Verpflichtung für einen anderen Unterhalt zu zahlen, bringt viele an den Rand der Verzweiflung. Und ebenso der umgedrehte Fall, nämlich wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Die Individualität der Ansprüche und der stetige Wandel bedürfen der anwaltlichen Überprüfung. Das Kindeswohl steht an erster Stelle. Dafür kann bei einer Trennung der Eltern sowohl der Vater als auch die Mutter sorgen. Die Praxis hat uns gezeigt, dass bei diesem sehr emotionalen Thema ein Fachanwalt an Ihrer Seite unerlässlich ist.

Die Individualität einer jeden Beziehung und die Fülle an familiären Ansprüchen erfordert fachliche Expertise, Strategien und eine konsequente anwaltliche Vertretung. Wir legen Wert darauf, dass familiäre Konflikte möglichst durch einvernehmliche Lösungen beigelegt werden. Sollte aber eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, so vertreten wir Sie konsequent und mit allem Nachdruck vor Gerichten. Wir sind Interessenvertreter und setzen uns für Sie ein.

Unsere Tätigkeit

In familienrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen mit folgenden Leistungen weiter:

Prüfung und Beratung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen unter Beachtung von familienrechtlichen, steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Perspektiven

Vertretung bei der Scheidung und hieraus folgenden Fragestellungen, wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Aufhebung der Gemeinschaft

Vertretung beispielsweise zur Nutzung der Ehewohnung

Vertretung in allen Unterhaltsangelegenheiten, wie Eltern-, Minderjährigen-, Volljährigen-, Trennungs- und Betreuungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt

Beratung und Vertretung u.a. zum paritätischen Wechselmodell und dem sog. Nestmodell

  • Vertretung rund um den Gewaltschutz
  • Opferschutz

Vertretung insbesondere zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und schulischen Angelegenheiten

Ansprechpartner

In familien- und erbrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Meike Franzkowiak

Lawyer, certified specialist in inheritance law, family law and traffi…

Fabian Tietz

Notary, Lawyer and Certified Specialist in commercial and corporate la…

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zum Familien- und Erbrecht. Alle Meldungen finden Sie hier.

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