Fabian Tietz

Rechtsgebiete

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät Rechtsanwalt Fabian Tietz Sie im Handelsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Verträgen des kaufmännischen Bereiches (AGB, NDA, QSV etc.). Im Gesellschaftsrecht vertritt er Gesellschaften und Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Er bereitet Gesellschaftsversammlungen vor und nach, hilft Ihnen bei der Beschlussfassung sowie bei allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit der Führung einer Gesellschaft. Insbesondere das Gesellschaftsrecht ist sehr streitträchtig. Mithilfe langjähriger Erfahrung unterstützt Sie Rechtsanwalt Tietz bei der Durchsetzung Ihrer Interessen im so genannten Gesellschafterstreit. Hierzu gehören unter anderem die Durchsetzung von Informationsrechten sowie die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.

Rechtsanwalt Tietz verteidigt Sie in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts etwa bei Vorwürfen der Untreue (§ 266 StGB), des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen (§ 266a StGB), der Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 1 InsO), des Bankrotts (§§ 283ff. StGB), der unrichtigen Darstellung des Jahresabschlusses (§ 331 HGB). Verlassen Sie sich auf eine engagierte Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren.

Dabei vereinigt Rechtsanwalt Tietz seine wirtschaftsrechtliche Expertise aus angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere dem Handels- und Gesellschaftsrecht) mit strafrechtlicher Kompetenz und Erfahrung für Ihre qualifizierte Unterstützung im Strafverfahren.

In seiner Eigenschaft als Notar steht Ihnen Herr Tietz für die Beurkundung sämtlicher Rechtsgeschäfte und sonstiger Rechtsvorgänge, insbesondere auch im Erbrecht (z. B. Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge) und Grundstücksrecht zur Verfügung. Dabei kommt ihm seine Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht insbesondere bei der Gestaltung von Nachfolgelösungen im unternehmerischen Bereich zugute.

Curriculum vitae

  • 2017 Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung, Ansprechpartner für Hinweisgeber bei Korruptionsstraftaten oder Taten zulasten der finanziellen Interessen des Landes Berlins
  • 2017 Bestellung zum Notar
  • 2014 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • 2011 – 2017 Rechtsanwalt und Geschäftsführer von BTR Rechtsanwälte in Berlin
  • 2011 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2008 – 2010 Referendariat beim Kammergericht Berlin
  • 2003 – 2008 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin mit universitärem Schwerpunkt „Deutsche und internationale Strafrechtspflege“
  • 1982 in Hamburg geboren

Veröffentlichungen

  • Korruptionsprävention durch den Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung,
    in: ZWH 2018, 288-293
  • DiRUG-Erweiterungsgesetz: Offene Fragen bei der GmbH-Gründung mittels
    Videokommunikation und Risiken bei der digitalen Gründung, in: Juris, AnwZert HaGesR 10/2022 Anm. 1
  • Mehr Anonymität wagen - Offene Fragen zum Referentenentwurfes des Hinweisgeberschutzgesetzes in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen (ZWH), S. 164-167
  • Die Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes - Unterstützung und Schutz für Whistleblower in: Berliner Anwaltsblatt, November, S. 412-414

Mitgliedschaften