Wirtschaftsstrafrecht

Für eine erfolgreiche Bearbeitung von Mandaten aus dem Wirtschaftsstrafrecht ist neben fachlicher Kompetenz auch Verhandlungsgeschick und Kampfesgeist nötig.

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Sie können uns Ihre Fragen jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen!

Eine weitere Kompetenz der Kanzlei ist die Verteidigung von Einzelpersonen in Bereichen des allgemeinen Strafrechts sowie des sogenannten „white collar crime“.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst sämtliche Erscheinungsformen strafrechtlich relevanten Verhaltens mit wirtschaftlichem Bezug, so etwa Vorwürfe des Kredit- und Subventionsbetrugs (§§ 263 ff. StGB), der Untreue (§ 266 StGB), des Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§ 266a StGB), der Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 1 InsO), des Bankrotts (§§ 283ff. StGB) und der unrichtigen Darstellung des Jahresabschlusses (§ 331 HGB).

Die strategische Beratung und Verteidigung durch unsere Kanzlei erfolgt in allen Stadien des Verfahrens, also im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren sowie in der Rechtsmittelinstanz. Dabei ist es nicht nur unser Ziel, strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden, sondern stets eine an Ihren individuellen Interessen ausgerichtete Lösung zu finden und das Verfahren zügig und effizient – im besten Fall abseits der öffentlichen Wahrnehmung bereits im Ermittlungsverfahren – zu beenden.

Wir vereinigen wirtschaftsrechtliche Expertise aus angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere dem Handels- und Gesellschaftsrecht) mit strafrechtlicher Kompetenz und Erfahrung. Sollte es zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommen, vertreten wir Ihre Interessen mit erfahrenen Prozessanwälten, die zur Wahrung Ihrer Interessen nicht die nötige Konfrontation scheuen.

Unsere Tätigkeit

In wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten helfen wir Ihnen u.a. mit folgenden Leistungen weiter:

Wir beraten Sie über die strafrechtlichen Risiken und Konsequenzen unternehmerischer Entscheidungen und unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Lösungen und Vermeidungsstrategien.

Wir erstellen fundierte Rechtsgutachten zur Einschätzung und Vermeidung strafrechtlicher Haftungsrisiken.

Wir unterstützen Sie umfangreichen und/oder komplexen Fällen bei der Erstellung von Strafanzeigen.

Wir begleiten Sie bei steuerrechtlichen Selbstanzeigen zur Vermeidung strafrechtlicher Haftung.

Wir vertreten Sie bundesweit vor den Strafgerichten.

Ansprechpartner

In wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:

Fabian Tietz

Notar, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Aktuelle Meldungen

Unsere aktuellen Meldungen zum Wirtschaftsstrafrecht. Alle Meldungen finden Sie hier.

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