Tesla-Widerruf

Tesla-Kaufverträge können bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Fahrzeug-Übergabe widerrufen werden.

Bis zum 17. April 2023 war die Widerrufsbelehrung des Automobilherstellers Tesla fehlerhaft: Es fehlte eine Telefonnummer. Das führt dazu, dass sich die regelmäßige Widerrufsfrist für Verbraucher von 14 Tagen um ein ganzes Jahr verlängert.

Für Sie als Fahrzeug-Käufer bedeutet das, dass Sie Ihren Kaufvertrag widerrufen, Ihr Fahrzeug bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Übergabe zurückgeben und den vollen Kaufpreis zurückerhalten können.

Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an tesla@langer-tietz.de. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

Voraussetzungen:

  • Sie haben vor dem 17. April 2023 per Fernabsatz-Vertrag, also telefonisch oder online, ein Tesla-Fahrzeug bestellt.
  • Sie haben dieses Fahrzeug als Verbraucher, also als Privatperson und nicht für Ihr Unternehmen o.ä. gekauft.
  • Ihre Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft.
  • Das Fahrzeug wurde Ihnen vor weniger als einem Jahr und 14 Tagen übergeben.

Beachten Sie: Je näher Sie diesem Zeitpunkt kommen, umso unmittelbarer ist im Falle eines Widerrufswunsches Ihr Handeln geboten! Kontaktieren Sie uns: Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos und beraten Sie unverbindlich zum weiteren Vorgehen.

Ablauf:

Sie müssen Ihren Kaufvertrag zunächst gegenüber dem Hersteller schriftlich widerrufen und Ihr Fahrzeug (einschließlich Fahrzeugpapieren und Zubehör) anschließend innerhalb von 14 Tagen zu einem Tesla-Service-Center bringen und dort zur Rückgabe anbieten.

Gerne stellen wir Ihnen zu diesem Zweck ein Widerrufsformular zur Verfügung.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen ist, dass der Hersteller diese Rückgabe zunächst verweigern wird. Lassen Sie sich dies ggf. vor Ort von einem Mitarbeitenden schriftlich bestätigen und ziehen Sie, wenn möglich, am besten einen Zeugen hinzu.
Nun müssen juristische Schritte eingeleitet werden: Wir machen Ihre Ansprüche zunächst außergerichtlich und – sollte auch dies nicht zum gewünschten Erfolg führen – anschließend gerichtlich für Sie geltend.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir für Sie gerne, ob diese Ihre Rechtsverfolgungskosten trägt.