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Meldepflicht zum Transparenzregister

Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 durch eine Änderung im Geldwäschegesetz (BGBl I, Nr. 39, vom 24. Juni 2017, S. 1822ff.) eingeführt, die auf der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 beruht. Es enthält künftig Angaben über die hinter einem Unternehmen stehende wirtschaftlich berechtigte Person.